Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Mit der Kurzzeitpflege und der Verhinderungspflege hat der
Gesetzgeber zwei Möglichkeiten geschaffen, die Pflege kurzzeitig in
die Hände von anderen Pflegepersonen zu geben.
Sowohl Kurzzeit- als auch Verhinderungspflege können bis zu maximal
28 Tage im Kalenderjahr bei der Pflegekasse beantragt werden.
Voraussetzung ist in der Regel eine Pflegestufe und dass der/die
Pflegebedürftige bereits mindestens 6 Monate gepflegt wurde.
Diese Tage können auf das Jahr verteilt werden, d.h. es müssen
nicht 28 Tage am Stück in Anspruch genommen werden.
Was kostet ein gesetzlich bezuschusster Tag in der Kurzzeit-/Verhinderungspflege?
Die Pflegekosten werden bis zu einer Gesamtsumme in Höhe von
€ 1.510,00 für 28 Tage von der Pflegekasse übernommen.
Die Hotelkosten (Verpflegung und Unterkunft) belaufen sich in
unserem Hause auf
€ 16,13 pro Tag*
Weitere Kosten für Unterbringung und Pflege (Pflegestufe I + II)
entstehen nicht!
*siehe auch unsere Preisliste
Die v. g. Voraussetzungen sind nicht gegeben?
Auch dann besteht die Möglichkeit einer Kurzzeitpflege, sei es für
Wochenende oder für einen längeren Zeitraum. Die Abrechnung erfolgt
dann gemäß Preisliste.
Mit unserem geschulten, kompetenten Fachpersonal bieten wir Ihnen
unseren Qualitätsanspruch auf höchstem Niveau.
Ob gemütlicher Wohnbereich, anspruchsvolle Pflege oder
gerontopsychiatrische Etage; in den 5 Bereichen unseres Hauses
bieten wir adäquate Pflege und Versorgung von Bewohnern mit
Krankheitsbildern wie z. B.
• Demenz
• Alzheimer
• Korsakovsyndrom
• Apalliker (Wachkoma)
• Apoplex
• Chorea Huntington
• Mutiple Sklerose

